Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss:

 

1. Der in der ÖPNV-Zuweisung 2022 enthaltene Anteil an der Kooperationsförderung wird in Höhe von 12.500,-- € an die Jägle Verkehrsbetriebe GmbH für die Verkehrskooperation Stadtverkehr Eichstätt bewilligt.

 

2.  Die restliche ÖPNV-Zuweisung wird aufgrund der nachgewiesenen ÖPNV-Defizite der Kommunen pauschal zum Gesamtdefizit verteilt. Obergrenze ist das 0,9-fache des durchschnittlichen Defizits je Einwohner. Auf der Grundlage der derzeit zu erwartenden Defizite erfolgt eine vorläufige Bewilligung in Höhe von 75 % der errechneten Beträge.

 

3.  Die Verwaltung wird beauftragt, bei Vorliegen der endgültigen Abrechnungen die abschließende Verteilung der Zuweisung für 2022 nach den gleichen Kriterien durchzuführen.