Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss:

 

Der Kreistag erlässt eine Änderungsverordnung zur teilweisen Aufhebung und Erweiterung der als Landschaftsschutzgebiet fortgeltenden Schutzzone des Naturparks Altmühltal (Südliche Frankenalb), festgesetzt durch Verordnung des Bayerischen Umweltministeriums vom 14. September 1995, mit dem Inhalt, dass folgende Flächen entsprechend des beigefügten Lageplans aus dem Schutzgebiet herausgenommen werden:

 

-    Flächen der Grundstücke Fl.-Nrn. 134, 135, 135/1 und 136, Gemarkung Kevenhüll

 

-    Teilfläche des Grundstücks Fl.-Nr. 133, Gemarkung Kevenhüll

 

-    Gesamtflächengröße: 55.676,52 m².

 

Als Ausgleich sollen folgende Flächen entsprechend des beigefügten Lageplans unter Schutz gestellt werden:

 

-    Flächen der Grundstücke Fl.-Nrn. 831/1, 832/2, 833/2 und 835/1, Gemarkung Beilngries

 

-    Teilflächen der Grundstücke Fl.-Nrn. 745, 797/2, 827 und 834/1, Gemarkung Beilngries

 

-    Gesamtflächengröße: 81.464,64 m².