Sitzung: 12.12.2022 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Kreistag:
Vorbehaltlich der Umsetzung durch den Bund:
Der Kreistag nimmt die Möglichkeit zur Verlängerung des Optionszeitraums um weitere zwei Jahre zur Kenntnis. Die Erklärung gegenüber dem Finanzamt vom 21.10.2016 zur Anwendung des alten Umsatzsteuerrechts wird bis auf Weiteres nicht widerrufen.