Beschluss:
Der
Kreisausschuss stimmt dem Erlass der vorgelegten Benutzungs- und
Gebührenordnung für die Inanspruchnahme von Leistungen des Atemschutzzentrums
(ASZ) in Lenting sowie für die Durchführung von Lehrgängen des Brand- und
Katastrophenschutzes auf Landkreisebene mit Inkrafttreten zum 01.01.2023 zu.
Die bisherige Benutzungs- und Gebührenordnung vom 10.04.1992 tritt mit Wirkung
zum 31.12.2022 außer Kraft.