Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss stimmt dem Erlass der vorgelegten Benutzungs- und Gebührenordnung für die Inanspruchnahme von Leistungen des Atemschutzzentrums (ASZ) in Lenting sowie für die Durchführung von Lehrgängen des Brand- und Katastrophenschutzes auf Landkreisebene mit Inkrafttreten zum 01.01.2023 zu. Die bisherige Benutzungs- und Gebührenordnung vom 10.04.1992 tritt mit Wirkung zum 31.12.2022 außer Kraft.