Beschluss:

 

Der Kreisausschuss fasst folgende Beschlüsse:

 

1.     Feststellungsbeschluss:

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 über das Sondervermögen des Landkreises Eichstätt gemäß Art. 88 Abs. 3 der Landkreisordnung (LKrO). Der Jahresfehlbetrag 2019 (- 216.308,68 €) ist aus Kapitalrücklagen zu decken.

 

Abstimmung: 12:0

 

2.     Entlastungsbeschluss:

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag die Erteilung der Entlastung für den Jahresabschluss 2019 über das Sondervermögen des Landkreises Eichstätt gemäß Art. 88 Abs. 3 der Landkreisordnung (LKrO).

 

Abstimmung: 11:0 (ohne Landrat Anetsberger)