Sitzung: 17.10.2022 Kreistag
Beschluss:
Der Kreistag fasst folgende Beschlüsse:
1. Feststellungsbeschluss:
Der
Kreistag beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 über das
Sondervermögen des Landkreises Eichstätt gemäß Art. 88 Abs. 3 der
Landkreisordnung (LKrO). Der Jahresfehlbetrag 2019 (- 216.308,68 €) ist aus
Kapitalrücklagen zu decken.
einstimmig beschlossen
2. Entlastungsbeschluss:
Der
Kreistag erteilt die Entlastung für den Jahresabschluss 2019 über das
Sondervermögen des Landkreises Eichstätt gemäß Art. 88 Abs. 3 der
Landkreisordnung (LKrO).
einstimmig beschlossen (ohne Landrat Alexander
Anetsberger)