Beschluss:

 

Der Kreistag fasst folgende Beschlüsse:

 

1.     Feststellungsbeschluss:

Der Kreistag beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 über das Sondervermögen des Landkreises Eichstätt gemäß Art. 88 Abs. 3 der Landkreisordnung (LKrO). Der Jahresfehlbetrag 2019 (- 216.308,68 €) ist aus Kapitalrücklagen zu decken.


einstimmig beschlossen

 

 

2.     Entlastungsbeschluss:

Der Kreistag erteilt die Entlastung für den Jahresabschluss 2019 über das Sondervermögen des Landkreises Eichstätt gemäß Art. 88 Abs. 3 der Landkreisordnung (LKrO).

 

einstimmig beschlossen (ohne Landrat Alexander Anetsberger)