Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 45, Nein: 2

Beschluss:

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss:

 

Der Kreistag erlässt eine Änderungsverordnung zur teilweisen Aufhebung und Erweiterung der als Landschaftsschutzgebiet fortgeltenden Schutzzone des Naturparks Altmühltal (Südliche Frankenalb), festgesetzt durch Verordnung des Bayerischen Umweltministeriums vom 14. September 1995, mit dem Inhalt, dass folgende Flächen entsprechend des beigefügten Lageplans aus dem Schutzgebiet herausgenommen werden:

 

-       Teilfläche des Grundstücks Fl.-Nr. 381/0, Gemarkung Biberbach mit einer Flächengröße von 5.008,43 m².

 

Als Ausgleich soll folgende Fläche entsprechend des beigefügten Lageplans unter Schutz gestellt werden:

 

-       Teilfläche des Grundstücks Fl.-Nr. 434/0, Gemarkung Irfersdorf mit einer Flächengröße von 5.050,29 m².