Nachtrag: 20.06.2022 Nummer 1

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Zweckvereinbarung soll zwischen allen Städten, Märkten und Gemeinden des Landkreises Eichstätt und dem Landkreis Eichstätt auf zunächst 10 Jahre geschlossen werden. Für Einzelheiten (insbesondere zur Umlage/Kostentragung) wird auf die Anlage (Zweckvereinbarung) verwiesen.