Beschluss:
Der Kreistag fasst
folgende Beschlüsse:
1. Beschluss:
Aufgrund der Art. 57 ff. der
Landkreisordnung (LKrO) erlässt der Landkreis Eichstätt folgende
Haushaltssatzung:
- siehe Anlage -
mehrheitlich beschlossen ja: 50 nein:
1
Gegenstimme: KR
Asbach-Beringer
2. Beschluss:
Gemäß Art. 30 Nr. 15 und Art. 64 der
Landkreisordnung (LKrO) in Verbindung mit § 24 der KommHV-Kameralistik
beschließt der Kreistag des Landkreises Eichstätt den Finanzplan mit
Investitionsprogramm für die Jahre 2021 bis 2025 (vgl. Kurzfassung Seite 127
bis 138) sowie den Finanzplan des Sondervermögens „Kliniken des Landkreises
Eichstätt“ (vgl. Kurzfassung Seite 146 bis 152).