Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 43, Nein: 8

Beschluss:

 

 

Der Kreistag fasst folgende Beschlüsse:

 

1.    Beschluss:

Aufgrund der Art. 57 ff. der Landkreisordnung (LKrO) erlässt der Landkreis Eichstätt folgende Haushaltssatzung:

- siehe Anlage -

 

mehrheitlich beschlossen                       ja: 50               nein: 1

 

Gegenstimme: KR Asbach-Beringer

 

 

 

2.    Beschluss:

Gemäß Art. 30 Nr. 15 und Art. 64 der Landkreisordnung (LKrO) in Verbindung mit § 24 der KommHV-Kameralistik beschließt der Kreistag des Landkreises Eichstätt den Finanzplan mit Investitionsprogramm für die Jahre 2021 bis 2025 (vgl. Kurzfassung Seite 127 bis 138) sowie den Finanzplan des Sondervermögens „Kliniken des Landkreises Eichstätt“ (vgl. Kurzfassung Seite 146 bis 152).