Beschluss:
Der Kreistag fasst folgende Beschlüsse:
1.
Feststellungsbeschluss:
Der
Kreistag beschließt die Feststellung der Jahresrechnung 2020 des Landkreises
Eichstätt gemäß Art. 88 Abs. 3 der Landkreisordnung (LKrO).
einstimmig
beschlossen ja: 49 nein: 0
2.
Entlastungsbeschluss:
Der Kreistag beschließt die Erteilung der Entlastung für die Jahresrechnung 2020 des Landkreises Eichstätt gemäß Art. 88 Abs. 3 der Landkreisordnung (LKrO).