Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Landkreis Eichstätt gewährt der Private Schulen von Dr. Limmer - Prof. Appelt GmbH zur Deckung des Defizits, bestehend aus

-       der Annuität für die Darlehenserhöhung zur Neuerrichtung des Schulgebäudes in Höhe von aktuell ca. 115 Tsd. € und

-       den voraussichtlich erhöhten Betriebskosten von maximal 40 Tsd. €

 

einen jährlichen Zuschuss mit folgenden Eckpunkten:

 

-       Der Zuschuss wird verbindlich ab Entstehen eines Defizites und längstens bis zum Rechnungsjahr 2034 gewährt. Die Laufzeit orientiert sich dabei an der im Darlehensvertrag vereinbarten Zinsbindung von 15 Jahren ab Abschluss des Darlehensvertrages im Jahr 2019.

-       Der Zuschuss wird maximal bis zur Höhe des auf die Schüler/-innen des Landkreises Eichstätt entfallenden Defizits gewährt. Dieser beträgt anteilig für den Landkreis Eichstätt voraussichtlich 37 Tsd. € p. a..

-       Zur Sicherstellung der Liquidität kann auf Antrag des Schulträgers eine Vorauszahlung des Zuschusses für das laufende Rechnungsjahr auf Basis der Schülerzahlen zum Stichtag der amtlichen Schuldaten des Vorjahres gewährt werden.

-       Die Endabrechnung für das jeweilige Rechnungsjahr erfolgt nach Vorlage der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.

-       Das derzeit erhobene Schulgeld wird mindestens beibehalten und nicht reduziert.

-       Der Landrat wird ermächtigt, mit der Privaten Schulen GmbH die vertraglichen Vereinbarungen entsprechend abzuschließen.