Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

1. Der Landkreis Eichstätt leistet zu den ungedeckten laufenden Kosten aus dem Betrieb der staatlich anerkannten Realschulen in Rebdorf (Maria-Ward-Realschule und Knabenrealschule) sowie der Gnadenthal-Schulen Ingolstadt (Gymnasium und Realschule) der Diözese Eichstätt jährlich einen Betriebskostenzuschuss mit folgenden Eckpunkten:

 

  • Die Bezuschussung erfolgt maximal bis zur Höhe des auf die Schüler/-innen aus dem Landkreis Eichstätt entfallenden und aus dem Betrieb der Schulen entstehenden Defizits nach Vorlage der jährlichen Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen.

 

  • Die Höhe der Bezuschussung wird auf die Höhe des sich in Anlehnung an Art. 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 und 3 BaySchFG für die Schüler/-innen aus dem Landkreis Eichstätt ergebenden Gastschulbeitrages begrenzt.

 

  • Bei der Ermittlung des Betriebskostenzuschusses werden analog der gesetzlichen Gastschulbeitragsberechnung für das jeweilige Rechnungsjahr die Schülerzahlen des Vorjahres nach der amtlichen Schulstatistik sowie der dabei gültige Gastschulbeitrag nach Art. 10 BaySchFG herangezogen.

 

  • Der Landrat wird ermächtigt eine Vereinbarung mit der Diözese über die Zuschussmodalitäten abzuschließen.

 

2. Die Zuschussbewilligung steht unter dem Vorbehalt der Beschlüsse des Kreistags zum jeweiligen Haushalt und wird nach diesen Eckpunkten erstmalig im Haushaltsjahr 2022 und vorläufig befristet bis zum Haushaltsjahr 2026 gewährt.