Beschluss:
I. Der Antrag der Kreisrätin
Scheringer (FW), die Klinik Kösching als Krankenhaus der Versorgungsstufe I bis
mindestens zum endgültigen Ergebnis des Regionalgutachtens unverändert zu
betreiben, wird abgelehnt.
II. Um die Gefahr zu bannen, dass
es im Landkreis Eichstätt in absehbarer Zeit überhaupt kein Krankenhaus der
Versorgungsstufe I (Grundversorgung/Akutkrankenhaus) mehr gibt, werden der
Landrat und der Verwaltungsrat der „Kliniken im Naturpark Altmühltal, Kommunalunternehmen
des Landkreises Eichstätt, A.d.ö.R.“ (im Folgenden: Kliniken im Naturpark
Altmühltal) beauftragt, gemeinsam mit dem Vorstand die organisatorischen und
medizinischen Strukturen der Kliniken im Naturpark Altmühltal wie folgt
anzupassen:
1. Zur Sicherstellung der
medizinischen Versorgung der Bevölkerung im Landkreis Eichstätt werden die
Kliniken im Naturpark Altmühltal
a) die Klinik Eichstätt dauerhaft
als Krankenhaus der Versorgungsstufe I (Grundversorgung/Akutkrankenhaus)
betreiben
und
b) die Einrichtung und den Betrieb
eines Gesundheitszentrums in Eichstätt in die Wege leiten.
2. Zur Sicherstellung der
medizinischen Versorgung der Bevölkerung im Landkreis Eichstätt werden die
Kliniken im Naturpark Altmühltal
a) die Klinik Kösching mit einer Notaufnahme und einer
Geburtsstation (samt den dafür jeweils erforderlichen Abteilungen) im
bisherigen Umfang betreiben; ob dieser Betrieb dauerhaft in der
vorgenannten oder in einer anderen, gleichwertigen Form erfolgt, wird der
Kreistag auf der Grundlage eines für die Region 10 (Stadt Ingolstadt, Landkreis
Eichstätt, Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm)
zeitnah zu beauftragenden Krankenhausstrukturgutachtens entscheiden, das
spätestens im Jahr 2023 vorliegen soll;
und
b) die Einrichtung und den Betrieb
eines Gesundheitszentrums und einer
Fachklinik in Kösching in die Wege leiten. Zu diesem Zweck wird
der Landkreis sicherstellen, dass Untersuchungsgegenstand des vorgenannten
Krankenhausstrukturgutachtens insbesondere
aa) die fachliche Ausrichtung von
Gesundheitszentrum und Fachklinik (z.B. Orthopädie, Altersmedizin,
Geburtshilfe),
bb) die Realisierbarkeit einer
ambulanten wohnortnahen Notfallversorgung mit interdisziplinärer
Aufnahmestation (6-8 Betten; 24-Stunden-Überwachung)
und
cc) die Sinnhaftigkeit von
Umnutzungen/Sanierungen der Klinikgebäude (einschließlich Ersatzneubau)
sein wird, und zwar im Hinblick
u.a. auf die Bettenanzahl. Dem Krankenhausstrukturgutachten ist als
Zielvorstellung zugrunde zu legen, dass am Standort Kösching auch künftig ein
bedarfsgerechtes medizinisches und pflegerisches Leistungsspektrum angeboten
wird.
3. Die Kliniken im Naturpark
Altmühltal sprechen allen ihren Tarifbeschäftigen eine Beschäftigungsgarantie
(Arbeitsplatzsicherung) nach Maßgabe des „Tarifvertrags über den
Rationalisierungsschutz für Angestellte“ vom 9.1.1987 (in der Fassung des
Tarifvertrags vom 29.10.2001) und des „Tarifvertrags über den
Rationalisierungsschutz für Ärztinnen und Ärzte“ vom 8.4.2008 aus.
4. Der Kreistag ist sich darüber
im Klaren, dass zur Umsetzung der vorgenannten Beschlüsse und zur
Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit der Kliniken im Naturpark Altmühltal
Entscheidungen des Verwaltungsrats der Kliniken im Naturpark Altmühltal
erforderlich sein werden. Über diese Entscheidungen, über den Verlauf des
Umsetzungsprozesses und über die aktuelle Lage der Kliniken im Naturpark
Altmühltal wird dem Kreistag fortlaufend, d.h. in jeder Sitzung, Bericht
erstattet.
5. Der Kreistag ist willens, die
zur Umsetzung der Beschlüsse Nrn. 1, 2 und 3 erforderlichen Haushaltsmittel im
Rahmen der künftigen Landkreishaushalte bereitzustellen. Das betrifft
a) den in
den kommenden Jahren weiter steigenden Finanzbedarf der Kliniken im Naturpark
Altmühltal insbesondere bei Investitionen und Betriebskostendefiziten und
b) auch
Neben- und Infrastruktureinrichtungen wie z.B. Gesundheitszentren (in
Eichstätt, Kösching und andernorts), Filialen von Gesundheitszentren,
Pflegeschule, Schwesternwohnheim, Kinderkrippe, Seniorenpflegestation,
ÖPNV-Anbindung und Hubschrauberlandeplatz.