Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 48, Nein: 9

Beschluss:

 

 

I. Der Antrag der Kreisrätin Scheringer (FW), die Klinik Kösching als Krankenhaus der Versorgungsstufe I bis mindestens zum endgültigen Ergebnis des Regionalgutachtens unverändert zu betreiben, wird abgelehnt.

 

 

II. Um die Gefahr zu bannen, dass es im Landkreis Eichstätt in absehbarer Zeit überhaupt kein Krankenhaus der Versorgungsstufe I (Grundversorgung/Akutkrankenhaus) mehr gibt, werden der Landrat und der Verwaltungsrat der „Kliniken im Naturpark Altmühltal, Kommunalunternehmen des Landkreises Eichstätt, A.d.ö.R.“ (im Folgenden: Kliniken im Naturpark Altmühltal) beauftragt, gemeinsam mit dem Vorstand die organisatorischen und medizinischen Strukturen der Kliniken im Naturpark Altmühltal wie folgt anzupassen:

 

1. Zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung im Landkreis Eichstätt werden die Kliniken im Naturpark Altmühltal

 

a) die Klinik Eichstätt dauerhaft als Krankenhaus der Versorgungsstufe I (Grundversorgung/Akutkrankenhaus) betreiben

 

und

 

b) die Einrichtung und den Betrieb eines Gesundheitszentrums in Eichstätt in die Wege leiten.

 

2. Zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung im Landkreis Eichstätt werden die Kliniken im Naturpark Altmühltal

 

a) die Klinik Kösching mit einer Notaufnahme und einer Geburtsstation (samt den dafür jeweils erforderlichen Abteilungen) im bisherigen Umfang betreiben; ob dieser Betrieb dauerhaft in der vorgenannten oder in einer anderen, gleichwertigen Form erfolgt, wird der Kreistag auf der Grundlage eines für die Region 10 (Stadt Ingolstadt, Landkreis Eichstätt, Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm) zeitnah zu beauftragenden Krankenhausstrukturgutachtens entscheiden, das spätestens im Jahr 2023 vorliegen soll;

 

und

 

b) die Einrichtung und den Betrieb eines Gesundheitszentrums und einer Fachklinik in Kösching in die Wege leiten. Zu diesem Zweck wird der Landkreis sicherstellen, dass Untersuchungsgegenstand des vorgenannten Krankenhausstrukturgutachtens insbesondere

 

aa) die fachliche Ausrichtung von Gesundheitszentrum und Fachklinik (z.B. Orthopädie, Altersmedizin, Geburtshilfe),

 

bb) die Realisierbarkeit einer ambulanten wohnortnahen Notfallversorgung mit interdisziplinärer Aufnahmestation (6-8 Betten; 24-Stunden-Überwachung)

 

und

 

cc) die Sinnhaftigkeit von Umnutzungen/Sanierungen der Klinikgebäude (einschließlich Ersatzneubau)

 

sein wird, und zwar im Hinblick u.a. auf die Bettenanzahl. Dem Krankenhausstrukturgutachten ist als Zielvorstellung zugrunde zu legen, dass am Standort Kösching auch künftig ein bedarfsgerechtes medizinisches und pflegerisches Leistungsspektrum angeboten wird.

 

 

3. Die Kliniken im Naturpark Altmühltal sprechen allen ihren Tarifbeschäftigen eine Beschäftigungsgarantie (Arbeitsplatzsicherung) nach Maßgabe des „Tarifvertrags über den Rationalisierungsschutz für Angestellte“ vom 9.1.1987 (in der Fassung des Tarifvertrags vom 29.10.2001) und des „Tarifvertrags über den Rationalisierungsschutz für Ärztinnen und Ärzte“ vom 8.4.2008 aus.

 

 

 

4. Der Kreistag ist sich darüber im Klaren, dass zur Umsetzung der vorgenannten Beschlüsse und zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit der Kliniken im Naturpark Altmühltal Entscheidungen des Verwaltungsrats der Kliniken im Naturpark Altmühltal erforderlich sein werden. Über diese Entscheidungen, über den Verlauf des Umsetzungsprozesses und über die aktuelle Lage der Kliniken im Naturpark Altmühltal wird dem Kreistag fortlaufend, d.h. in jeder Sitzung, Bericht erstattet.

 

 

 

5. Der Kreistag ist willens, die zur Umsetzung der Beschlüsse Nrn. 1, 2 und 3 erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der künftigen Landkreishaushalte bereitzustellen. Das betrifft

 

a) den in den kommenden Jahren weiter steigenden Finanzbedarf der Kliniken im Naturpark Altmühltal insbesondere bei Investitionen und Betriebskostendefiziten und

 

b) auch Neben- und Infrastruktureinrichtungen wie z.B. Gesundheitszentren (in Eichstätt, Kösching und andernorts), Filialen von Gesundheitszentren, Pflegeschule, Schwesternwohnheim, Kinderkrippe, Seniorenpflegestation, ÖPNV-Anbindung und Hubschrauberlandeplatz.