Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 52, Nein: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss:

 

Der Kreistag erlässt eine Änderungsverordnung zur teilweisen Aufhebung und Erweiterung der als Landschaftsschutzgebiet fortgeltenden Schutzzone des Naturparks Altmühltal (Südliche Frankenalb), festgesetzt durch Verordnung des Bayerischen Umweltministeriums vom 14. September 1995, mit dem Inhalt, dass folgende Flächen entsprechend des beigefügten Lageplans aus dem Schutzgebiet herausgenommen werden:

 

-    Teilflächen der Grundstücke Fl.-Nrn. 1487/0, 1488/0, 1489/0 und 494/0, Gemarkung Seuversholz mit einer Flächengröße von 2.105,50 m².

 

Als Ausgleich sollen folgende Flächen entsprechend des beigefügten Lageplans unter Schutz gestellt werden:

 

-    Teilfläche des Grundstücks Fl.-Nr. 1487/0, Gemarkung Seuversholz mit einer Flächengröße von insgesamt 773,00

 

-    Teilfläche des Grundstücks Fl.-Nr. 1489/0, Gemarkung Seuversholz mit einer Flächengröße von insgesamt 1.332,50 m².