Beschluss:
Der Kreisausschuss nimmt den Sachstand zur
Unterbringung von Berufsschülern bei Blockbeschulung zur Kenntnis und
ermächtigt den Landrat, den Vertrag über die notwendige auswärtige
Unterbringung von Berufsschülerinnen und Berufsschülern bei Blockbeschulung
abzuschließen.