Beschluss:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Die Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Eichstätt wird gemäß Anlage 2 beschlossen. Die Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Eichstätt vom 11.11.2011, zuletzt geändert durch Satzung vom 12.10.2017, wird mit Wirkung zum 31.12.2021 aufgehoben.
einstimmig
beschlossen ja: 13 nein: 0
2. Die Abfallwirtschaftssatzung wird gemäß Anlage 4 beschlossen. Die Abfallwirtschaftssatzung vom 30.09.2009, zuletzt geändert durch Satzung vom 12.10.2016, wird mit Wirkung zum 31.12.2021 aufgehoben.
einstimmig
beschlossen ja: 13 nein: 0
3. Die Kreisverwaltung wird ermächtigt, redaktionelle und andere geringfügige Änderungen, die von der Regierung von Oberbayern im Genehmigungsverfahren gefordert werden, vorzunehmen; der Kreistag wird über die Änderungen informiert.