Beschluss:
Rückwirkend ab
dem 01.01.2021 und mit Wirkung für die Zukunft wird von Seiten des Landkreises
auf die Forderung eines Entgelts gegenüber dem KU Kliniken im Naturpark
Altmühltal für die Tätigkeit der Hochbauverwaltung und des Hochbautrupps verzichtet.
Dieser Trägeraufwand soll stattdessen künftig mittels innerer Verrechnungen im
Haushaltsplan sowie durch einen informatorischen Hinweis beim Jahresergebnis
des KU Kliniken im Naturpark Altmühltal dargestellt werden.