Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss:

 

Rückwirkend ab dem 01.01.2021 und mit Wirkung für die Zukunft wird von Seiten des Landkreises auf die Forderung eines Entgelts gegenüber dem KU Kliniken im Naturpark Altmühltal für die Tätigkeit der Hochbauverwaltung und des Hochbautrupps verzichtet. Dieser Trägeraufwand soll stattdessen künftig mittels innerer Verrechnungen im Haushaltsplan sowie durch einen informatorischen Hinweis beim Jahresergebnis des KU Kliniken im Naturpark Altmühltal dargestellt werden.