Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Beschluss:

 

 

1. Die Kostenübernahme des Jugendamtes für die Mittagsverpflegung in

    Kindertageseinrichtungen (§ 90 Abs. 1 SGB VIII) erfolgt weiterhin in Form

    eines für alle Einrichtungsformen einheitlichen Pauschalbetrages. Die

    Erstattung erfolgt direkt an die Betreuungseinrichtungen.

 

2. Der monatliche Pauschalbetrag je Kind wird ab 01.09.2021 festgesetzt auf

    57,60 Euro.