Beschluss
Der Kreisausschuss
empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlüsse:
1. Beschluss:
Aufgrund der Art. 57 ff. der
Landkreisordnung (LKrO) erlässt der Landkreis Eichstätt folgende
Haushaltssatzung:
- siehe Text Seite
79 bis 80 der Kurzfassung –
einstimmig beschlossen ja: 13 nein: 0
2. Beschluss:
Gemäß Art. 30 Nr. 15 und Art. 64 der
Landkreisordnung (LKrO) in Verbindung mit § 24 der KommHV-Kameralistik
beschließt der Kreistag des Landkreises Eichstätt den Finanzplan mit
Investitionsprogramm für die Jahre 2020 bis 2024 (vgl. Kurzfassung Seite 143
bis 196) sowie den Finanzplan des Sondervermögens „Kliniken des Landkreises
Eichstätt“ (vgl. Kurzfassung Seite 207 bis 213).