Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 55, Nein: 3

Beschluss für den Kreistag:

 

Der Kreistag fasst folgende Beschlüsse:

 

1.    Beschluss:

Aufgrund der Art. 57 ff. der Landkreisordnung (LKrO) erlässt der Landkreis Eichstätt folgende Haushaltssatzung:

- siehe Text Seite 79 bis 80 der Kurzfassung –

 

mehrheitlich beschlossen:            Ja. 55                Nein:3

 

2.    Beschluss:

Gemäß Art. 30 Nr. 15 und Art. 64 der Landkreisordnung (LKrO) in Verbindung mit § 24 der KommHV-Kameralistik beschließt der Kreistag des Landkreises Eichstätt den Finanzplan mit Investitionsprogramm für die Jahre 2020 bis 2024 (vgl. Kurzfassung Seite 143 bis 196) sowie den Finanzplan des Sondervermögens „Kliniken des Landkreises Eichstätt“ (vgl. Kurzfassung Seite 207 bis 213).