Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 56, Nein: 0

 

Beschluss Kreistag:

1. Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der Errichtung eines Pflegestützpunktes.

 

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, alle notwendigen Schritte für die Errichtung (z.B. Planungen, Gespräche, Vereinbarungen, vertraglichen Bestimmungen, Förderungen) und den anschließenden Betrieb (z.B. die Konzeptionierung und deren praktische Umsetzung) des Pflegestützpunktes in eigener Zuständigkeit vorzunehmen und an die sich ändernden politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen.