Beschluss:
Kreistag:
Der Kreistag fasst folgende Beschlüsse:
1. Der Nutzung des verlängerten
Optionszeitraums für die Anwendung des § 2b UStG gem. Artikel 1, Satz 2, Ziffer
2 des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der
Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz) für alle Umsätze, die vor dem
01.01.2023 ausgeführt werden, wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, ein auf
den Landkreis Eichstätt zugeschnittenes Internes Kontrollsystem Steuern (IKS
Steuern), bzw. ein Tax Compliance Management System (TCMS) mit folgender
Zielsetzung ein- und dauerhaft fortzuführen:
o Finanzielle, politische und
strafrechtliche Risiken für den Landkreis Eichstätt, dessen gesetzliche
Vertreter und Mitarbeiter werden vermieden, bzw. begrenzt.
o Eine entsprechende Organisationsstruktur
für den Bereich des Landkreises als Steuerschuldner ist eingeführt.
o Steuerliche Prozesse und Anforderungen
sind in Verwaltungsanweisungen, Arbeitshilfen und Checklisten dokumentiert.