Beschluss:
Kreisausschuss:
1. Der mündliche Vortrag von Herrn Prof. Dr. Thomas Küffner wird zur Kenntnis genommen.
2.
Der
Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Der Nutzung des verlängerten
Optionszeitraums für die Anwendung des § 2b UStG gem. Artikel 1, Satz 2, Ziffer
2 des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der
Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz) für alle Umsätze, die vor dem
01.01.2023 ausgeführt werden, wird zugestimmt.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, ein auf den Landkreis Eichstätt zugeschnittenes
Internes Kontrollsystem Steuern (IKS Steuern), bzw. ein Tax Compliance
Management System (TCMS) mit folgender Zielsetzung ein- und dauerhaft
fortzuführen:
o Finanzielle, politische und
strafrechtliche Risiken für den Landkreis Eichstätt, dessen gesetzliche
Vertreter und Mitarbeiter werden vermieden, bzw. begrenzt.
o Eine entsprechende Organisationsstruktur
für den Bereich des Landkreises als Steuerschuldner ist eingeführt.
o Steuerliche Prozesse und Anforderungen
sind in Verwaltungsanweisungen, Arbeitshilfen und Checklisten dokumentiert.