Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss:

 

 

Kreisausschuss:

 

1.    Der mündliche Vortrag von Herrn Prof. Dr. Thomas Küffner wird zur Kenntnis genommen.

 

2.    Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlüsse zu fassen:

1.    Der Nutzung des verlängerten Optionszeitraums für die Anwendung des § 2b UStG gem. Artikel 1, Satz 2, Ziffer 2 des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz) für alle Umsätze, die vor dem 01.01.2023 ausgeführt werden, wird zugestimmt.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, ein auf den Landkreis Eichstätt zugeschnittenes Internes Kontrollsystem Steuern (IKS Steuern), bzw. ein Tax Compliance Management System (TCMS) mit folgender Zielsetzung ein- und dauerhaft fortzuführen:

o  Finanzielle, politische und strafrechtliche Risiken für den Landkreis Eichstätt, dessen gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter werden vermieden, bzw. begrenzt.

o  Eine entsprechende Organisationsstruktur für den Bereich des Landkreises als Steuerschuldner ist eingeführt.

o  Steuerliche Prozesse und Anforderungen sind in Verwaltungsanweisungen, Arbeitshilfen und Checklisten dokumentiert.