Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss Kreisausschuss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag Eichstätt den Erlass einer Verordnung zur teilweisen Aufhebung der als Landschaftsschutzgebiet fortgeltenden Schutzzone des Naturparks Altmühltal (Südliche Frankenalb), festgesetzt durch Verordnung des Bayerischen Umweltministeriums vom 14. September 1995, mit dem Inhalt, dass folgende Fläche entsprechend den beigefügten Lageplänen aus dem Schutzgebiet herausgenommen wird:

 

-   Teilfläche entlang der Grundstücke Fl. Nr. 112/0 und Fl. Nr. 114/0, Gemarkung Mühlheim mit einer Flächengröße von 4.821,50 m².

 

Als Ausgleich für verlorengehendes Schutzgebiet empfiehlt der Kreisausschuss den Erlass einer weiteren Verordnung, mit dem entsprechend beigefügten Lageplan

 

-   die Teilfläche auf den Grundstücken Fl. Nrn. 109/0 und 112/0, Gemarkung Mühlheim mit einer Flächengröße von ebenfalls 4.821,50 m² unter Schutz gestellt werden soll.