Beschluss Kreisausschuss:
Der Kreisausschuss
empfiehlt dem Kreistag Eichstätt den Erlass einer Verordnung zur teilweisen
Aufhebung der als Landschaftsschutzgebiet fortgeltenden Schutzzone des
Naturparks Altmühltal (Südliche Frankenalb), festgesetzt durch Verordnung des
Bayerischen Umweltministeriums vom 14. September 1995, mit dem Inhalt, dass
folgende Fläche entsprechend den beigefügten Lageplänen aus dem Schutzgebiet
herausgenommen wird:
- Teilfläche entlang der Grundstücke Fl. Nr. 112/0 und Fl. Nr.
114/0, Gemarkung Mühlheim mit einer Flächengröße von 4.821,50 m².
Als Ausgleich für
verlorengehendes Schutzgebiet empfiehlt der Kreisausschuss den Erlass einer
weiteren Verordnung, mit dem entsprechend beigefügten Lageplan
- die Teilfläche auf den Grundstücken Fl. Nrn. 109/0 und 112/0,
Gemarkung Mühlheim mit einer Flächengröße von ebenfalls 4.821,50 m² unter
Schutz gestellt werden soll.