Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 61, Nein: 0

Beschluss:

Der Kreistag des Landkreises Eichstätt überträgt dem Landrat

 

I.          sämtliche personalrechtlichen Befugnisse für

 

1.            Beamte des Landkreises der Besoldungsgruppen A 1 bis einschließlich A 11

 

einstimmig beschlossen:       ja: 61        nein: 0

 

 

2.         Beschäftigte des Landkreises, deren Vergütung mit der Besoldung der unter 1 genannten Beamten vergleichbar ist (bis einschl. EG 11 bzw. S 17 TVöD).

 

II.         alle übrigen nicht in Art. 38 Abs. 1 LKrO genannten personalrechtlichen Be­fugnisse (z.B. Abmahnungen) für alle Beschäftigten des Landkreises, soweit sie nicht ohnehin zu den laufenden Angelegenheiten zählen.