Beschluss:
Der Kreistag des
Landkreises Eichstätt überträgt dem Landrat
I. sämtliche
personalrechtlichen Befugnisse für
1.
Beamte des Landkreises der Besoldungsgruppen A 1 bis einschließlich A 11
einstimmig
beschlossen: ja: 61 nein: 0
2. Beschäftigte des Landkreises, deren
Vergütung mit der Besoldung der unter 1 genannten Beamten vergleichbar ist (bis
einschl. EG 11 bzw. S 17 TVöD).
II. alle übrigen nicht in Art. 38 Abs. 1
LKrO genannten personalrechtlichen Befugnisse (z.B. Abmahnungen) für alle
Beschäftigten des Landkreises, soweit sie nicht ohnehin zu den laufenden
Angelegenheiten zählen.