Sitzung: 11.03.2024 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Kreisausschuss fasst folgende Beschlüsse:
1.
Feststellungsbeschluss:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem
Kreistag die Feststellung des Jahresabschlusses
2022 über das Sondervermögen des Landkreises Eichstätt gemäß Art. 88 Abs. 3 der
Landkreisordnung (LKrO). Der Jahresfehlbetrag 2022 (-185.000,68 €) ist aus
Kapitalrücklagen zu decken.
2.
Entlastungsbeschluss:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem
Kreistag die Erteilung der Entlastung für den Jahresabschluss 2022 über das
Sondervermögen des Landkreises Eichstätt gemäß Art. 88 Abs. 3 der
Landkreisordnung (LKrO).