Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss fasst folgende Beschlüsse:

 

1.        Feststellungsbeschluss:

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 über das Sondervermögen des Landkreises Eichstätt gemäß Art. 88 Abs. 3 der Landkreisordnung (LKrO). Der Jahresfehlbetrag 2022 (-185.000,68 €) ist aus Kapitalrücklagen zu decken.

 

2.        Entlastungsbeschluss:

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag die Erteilung der Entlastung für den Jahresabschluss 2022 über das Sondervermögen des Landkreises Eichstätt gemäß Art. 88 Abs. 3 der Landkreisordnung (LKrO).