Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlüsse:

 

 

1. Beschluss:

Aufgrund der Art. 57 ff. der Landkreisordnung (LKrO) erlässt der Landkreis Eichstätt folgende Haushaltssatzung: - siehe Anlage 1-

 

 

2. Beschluss:

Gemäß Art. 30 Nr. 15 und Art. 64 der Landkreisordnung (LKrO) in Verbindung mit § 24 der KommHV-Kameralistik beschließt der Kreistag des Landkreises Eichstätt den Finanzplan mit Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2027 (siehe Anlage 2) sowie den Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Kliniken des Landkreises Eichstätt“ für das Geschäftsjahr 2024 (siehe Kurzfassung Anhang I).