Sitzung: 30.11.2023 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Beschluss:
1. Die Kostenübernahme des
Jugendamtes für die Mittagsverpflegung in
Kindertageseinrichtungen (§ 90 Abs. 1 SGB VIII) erfolgt weiterhin in
Form
eines für alle Einrichtungsformen einheitlichen Pauschalbetrages. Die
Erstattung erfolgt direkt an die Betreuungseinrichtungen.
2. Der monatliche Pauschalbetrag je
Kind wird ab 01.01.2024 festgesetzt auf
67,74 Euro.