Sitzung: 24.07.2023 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Die Überschüsse aus dem BgA Gewerbliche Abfallwirtschaft aus dem Jahr 2022 werden zur Stabilisierung der Abfallgebühren verwendet. Diese Verwendung ist im Rahmen des Kalkulationszeitraums 2022-2025 zu berücksichtigen.