Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Landkreis Eichstätt beteiligt sich über einen Zeitraum von vier Jahren hälftig an dem der Stadt Eichstätt beim Bedarfsverkehr entstehenden Betriebskostendefizit gemäß Ausschussbeschluss vom 20.10.2020 und Anlage 1 zum Sachvortrag (Finanzierungsübersicht und Kostenverteilung). Der Landrat wird ermächtigt, den Vertag über die Finanzierung von gemeinwirtschaftlichen Bedarfsverkehren für diese Verkehrsleistungen abzuschließen.

Die Auszahlung der Fördermittel steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel durch den Kreistag im Rahmen des Haushaltsplans. Eine Auszahlung erfolgt erst nach Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel.