Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss für den Kreistag:

 

Der Kreistag fasst folgende Beschlüsse:

 

1.         Beschluss:

Aufgrund der Art. 57 ff. der Landkreisordnung (LKrO) erlässt der Landkreis Eichstätt folgende Haushaltssatzung:

- siehe Anlage -

 

2.         Beschluss:

Gemäß Art. 30 Nr. 15 und Art. 64 der Landkreisordnung (LKrO) in Verbindung mit § 24 der KommHV-Kameralistik beschließt der Kreistag des Landkreises Eichstätt den Finanzplan mit Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026 (vgl. Kurzfassung Anhang E und F) sowie den Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Kliniken des Landkreises Eichstätt“ für das Geschäftsjahr 2023 (vgl. Kurzfassung Anhang I).