Sitzung: 20.03.2023 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Der
Kreistag fasst folgende Beschlüsse:
1. Feststellungsbeschluss:
Der
Kreistag beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 über das
Sondervermögen des Landkreises Eichstätt gemäß Art. 88 Abs. 3 der
Landkreisordnung (LKrO). Der Jahresfehlbetrag 2021 (-189.456,68 €) ist aus
Kapitalrücklagen zu decken.
einstimmig beschlossen
2. Entlastungsbeschluss: (ohne Landrat Anetsberger)
Der Kreistag erteilt die Entlastung für den Jahresabschluss 2021 über das Sondervermögen des Landkreises Eichstätt gemäß Art. 88 Abs. 3 der Landkreisordnung (LKrO).