Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Kreistag fasst folgende Beschlüsse:

 

1.     Feststellungsbeschluss:

Der Kreistag beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 über das Sondervermögen des Landkreises Eichstätt gemäß Art. 88 Abs. 3 der Landkreisordnung (LKrO). Der Jahresfehlbetrag 2021 (-189.456,68 €) ist aus Kapitalrücklagen zu decken.

 

einstimmig beschlossen

 

2.     Entlastungsbeschluss: (ohne Landrat Anetsberger)

Der Kreistag erteilt die Entlastung für den Jahresabschluss 2021 über das Sondervermögen des Landkreises Eichstätt gemäß Art. 88 Abs. 3 der Landkreisordnung (LKrO).