Sitzung: 20.03.2023 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Kreisausschuss fasst folgende Beschlüsse:
1. Feststellungsbeschluss:
Der
Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag die Feststellung des Jahresabschlusses 2021
über das Sondervermögen des Landkreises Eichstätt gemäß Art. 88 Abs. 3 der Landkreisordnung
(LKrO). Der Jahresfehlbetrag 2021 (-189.456,68 €) ist aus Kapitalrücklagen zu
decken.
einstimmig
beschlossen
2. Entlastungsbeschluss: (ohne Landrat Anetsberger)
Der
Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag die Erteilung der Entlastung für den Jahresabschluss
2021 über das Sondervermögen des Landkreises Eichstätt gemäß Art. 88 Abs. 3 der
Landkreisordnung (LKrO).